Ihre Anwältin für Steuerrecht in Osnabrück 

Das Steuerrecht betrifft alle von uns jeden Tag, auch wenn wir es nicht so wahrnehmen. So löst fast jeder Einkauf einen umsatzsteuerpflichtigen Vorgang aus. In Ihrem Alltag haben Sie vermutlich kaum Fragen an einen Anwalt für Steuerrecht oder Fachanwalt für Steuerrecht. In bestimmten Bereichen ist es sinnvoll sich frühzeitig an einen Fachanwalt für Steuerrecht zu wenden.

Dies sind: 

  • Steuerstrafverfahren (Ermittlungsverfahren und alle gerichtlichen Instanzen) 

  • Strafbefreiende Selbstanzeige 

  • Betriebsprüfungen / Außenprüfungen, Umsatzsteuersonderprüfungen, Kassennachschauen usw. des Finanzamts einschließlich des anschließenden Besteuerungsverfahrens (Steuerbescheid, Einspruchsverfahren, Klageverfahren vor dem Finanzgericht) 

  • Haftungsbescheide des Finanzamts 

  • Geldwäscheverfahren 

  • Verfahren, an denen der Zoll beteiligt ist (z.B. Vorwurf der Schwarzarbeit, Mindestlohnverstoß u.a.) 

  • Verfahren, an denen die deutsche Rentenversicherung beteiligt ist (z.B. Betriebsprüfungen) 

Ihr Vorteil bei Ihrer Anwältin für Steuerrecht in der Nähe 

Bereits im Studium und Referendariat habe ich meine Praktika und Ausbildungsstationen so gelegt, dass ich möglichst viel im Bereich des Steuerrechts arbeiten konnte. So konnte ich Einblick in die Arbeit von zwei Finanzämtern bekommen, mit denen ich als Anwältin für Steuerrecht in der Nähe auch regelmäßig zu tun habe. Eine weitere Ausbildungsstation habe ich bei einem Rechtsanwalt absolviert, der auch als Steuerberater zugelassen ist. Auch dies war für mich eine positive Erfahrung, auf die ich nunmehr als Anwältin für Steuerrecht in der Nähe zurückgreifen kann. 

Wann ist bei Umsatzsteuer ein Anwalt sinnvoll? 

Für die regelmäßig abzugebenden Umsatzsteuervoranmeldungen wird in der Regel kein Anwalt benötig. Im Einzelfall kann ein Anwalt Ihnen mitteilen, ob eine bestimmte Leistung umsatzsteuerpflichtig ist, sodass der im Umsatz in der Umsatzsteuererklärung zu berücksichtigen ist, oder nicht. Besonders sensibel reagiert die Finanzverwaltung darauf, wenn Umsatzsteuererklärungen zu spät oder gar nicht abgegeben werden. Die Ursache hierfür ist, dass es sich bei der Umsatzsteuer um Fremdgeld handelt, dass der Unternehmer vom Steuerpflichtigen für das Finanzamt vereinnahmt und dann an die Finanzkasse weiterzuleiten hat.  

Was ist bei einem Haftungsbescheid zu tun?

Wenn das Finanzamt die Steuerschuld nicht beim Steuerschuldner beitreiben kann, besteht in einem gewissen Rahmen die Möglichkeit mittels eines Haftungsbescheides die Steuerschuld von einem Dritten zu verlangen. Der rechtliche Rahmen ist hierfür klar vorgegeben, sodass der Personenkreis eingegrenzt ist gegenüber dem das Finanzamt einen Haftungsbescheid erlassen kann. Es ist auf jeden Fall sinnvoll, einen Haftungsbescheid des Finanzamtes auf seine Richtigkeit überprüfen zulassen. 

Wie verhalte ich mich gegenüber der Steuerfahndung?

Die Steuerfahndung wird tätig, wenn der Anfangsverdacht einer Steuerhinterziehung gegeben ist. Der Anfangsverdacht kann sich zum Beispiel durch eine Betriebsprüfung, eine Strafanzeige oder die Mitteilung einer anderen Behörde ergeben. Steuerstrafrechtliche Vorwürfe sind in jedem Fall sehr individuell zu beurteilen, dürfen nicht unterschätzt werden und es sollte frühzeitig ein anwaltlicher Berater mit Erfahrungen in diesem Bereich eingeschaltet werden, der – idealerweise in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater – frühzeitig mit Ihnen die richtigen Entscheidungen trifft. 

Welche Möglichkeiten der Steuerprüfungen hat das Finanzamt? 

Dem Finanzamt ist es nicht nur möglich die von Ihnen eingereichten Erklärungen zu überprüfen. Weitere Möglichkeiten der Steuerprüfung sind zum Beispiel Umsatzsteuersonderprüfungen und Kassennachschauen. Diese Steuerprüfungen kann das Finanzamt ohne vorherige Ankündigungen durchführen.  

Wann sollte ich mich bei Betriebsprüfungen des Finanzamtes an einen Anwalt wenden? 

Der Großteil der Betriebsprüfungen des Finanzamtes läuft problemlos ab und führt wenn überhaupt zu geringen Mehrergebnissen. In diesen Fällen ist eine Begleitung der Betriebsprüfung durch den Steuerberater ausreichend. Es gibt aber auch Fälle, in denen bei der Betriebsprüfung das Finanzamt formelle oder materielle Buchführungsmängel feststellt oder sogar Anhaltspunkte für Schwarzeinnahmen hat. In diesem Fall sollten Sie sich an einen anwaltlichen Berater wenden, da dies auf ein Ermittlungsverfahren der Steuerfahndung wegen des Verdachtes der Steuerhinterziehung hinauslaufen wird und das Finanzamt zum Teil erhebliche Hinzuschätzungen vornehmen wird.