Herzlich Willkommen auf meiner Website
ERBRECHTSTEUERRECHTFAMILIENRECHT RECHTSANWÄLTIN
Schön, dass Sie mich gefunden haben.
Ich bin Ihre kompetente Adresse für alle Rechtsfragen rund um Familie, Erbe und Steuern.

Sie brauchen Rat von einem Anwalt für Erbrecht in Osnabrück?
Erbrecht – der Stoff aus dem die Krimis sind. Als Anwältin für Erbrecht in Osnabrück, widme ich mich auch diesem spannenden Fachgebiet, das zeitweise eng mit dem Familienrecht und Steuerrecht verknüpft ist. So fördere ich Ihren Familienfrieden. Nehmen Sie sich Zeit für Ihre testamentarischen Verfügungen und suchen Sie mit meiner Unterstützung das Gespräch mit Ihren Erben oder Beteiligten einer Erbengemeinschaft. Mir ist besonders wichtig Ihnen die Rechtslage ohne ein Testament oder Erbvertrag zu erklären und Sie über die Gestaltungsmöglichkeiten aufzuklären. Es gibt ein paar gesetzliche Beschränkungen, aber man kann sehr viel gestalten, um Ihre Wünsche festzuhalten und umzusetzen. Folgende meiner Leistungen verhelfen Ihnen zu einer entspannten Nachtruhe.
Sie brauchen einen Fachanwalt für Steuerrecht in Osnabrück?
Bereits seit dem Jahr 2020 bin ich Fachanwältin für Steuerrecht in Osnabrück. In diesem komplexen Fachgebiet habe ich meinen ersten Fachanwaltstitel verliehen bekommen. Verwechseln Sie mich bitte nicht mit dem Steuerberater. Ich komme immer dann zum Einsatz, wenn dieser nicht korrekt gearbeitet hat, Sie leider nicht alle Informationen erhalten haben, das Finanzamt die Steuerfahndung mit eingeschaltet hat oder, oder, oder…..Kaum ein Gesetzbuch ist so verwirrend, wie unser Steuerrecht, dass ständigen Veränderungen ausgesetzt ist. Auf der folgenden Seite, erfahren Sie mehr über die von mir angebotenen Leistungen als Fachanwältin für Steuerrecht.
Sie suchen einen Anwalt für Familienrecht in Osnabrück?
Ihre Suche hat ein Ende! Ich bin Ihre empathische Anwältin für Familienrecht, die Sie genau da abholt, wo Sie jetzt stehen. Gemeinsam finden wir die richtige Lösung für Sie und versuchen konstruktiv und zum Wohle aller Beteiligten, das Leben wieder entspannter werden zu lassen.
Das ist eine Seite von mir.
In Härtefällen werde ich in Ihrem Namen genauso unermüdlich für Ihr Recht und/ oder das Ihrer Kinder kämpfen.
Seit über sieben Jahren vertrete ich erfolgreich Mandant:innen als Familienanwältin in Osnabrück. Wenn Sie wissen möchten, in welchen Bereichen Sie meine Kompetenzen nutzen können, dann klicken Sie bitte hier:
Bin ich nur im Familien-, Erb- und Steuerrecht tätig?
Die Antwort hierauf ist ein klares „Jein“. Ich habe mich bewusst entschieden nicht ein Allgemeinanwalt bzw. „Feld-Wald-und-Wiesen-Anwalt“ zu sein, der viele Rechtsgebiete in den Grundzügen beherrscht, aber kein ausgewiesenes Spezialgebiet hat. Auch deshalb habe ich möglichst schnell an meinen Fachanwaltstiteln gearbeitet.
Schwerpunkte
Aber natürlich beschränkt sich meine Arbeit nicht nur auf diese drei Rechtsgebiete. Als gutes Beispiel sehe ich das Vereinsrecht. Die Überarbeitung oder Erstellung einer Vereinssatzung ist für mich klassisches Steuerrecht. Allerdings hört das Vereinsrecht an dieser Stelle nicht auf. Ich beschäftige mich auch damit, wie die Satzung des Vereines im Vereinsleben umgesetzt werden muss und vertrete sowohl Vereine als auch Mitglieder bei Streitigkeiten. Ein weiteres Beispiel ist die Gründung einer Gesellschaft oder die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit. Hier stehe ich Ihnen ergänzend zum Steuerberater beiseite und erstelle auch die notwendigen Verträge wie z.B. Gesellschaftsverträge. Wenn Sie Anfragen an mich stellen, die nicht in die Bereiche fallen, die ich bearbeite, dann empfehle ich Ihnen gerne eine Kollegin oder einen Kollegen. Ich bin mit vielen Kollegen bundesweit vernetzt und möchte, dass Sie bestmöglich vertreten werden.
Was ist der Unterschied zwischen einem Anwalt und einem Fachanwalt?
Jeder Fachanwalt ist gleichzeitig auch Anwalt. Als Anwalt kann man bei seiner Rechtanwaltskammer die Verleihung eines Fachanwaltstitels beantragen. Die Rechtsanwaltskammer verleiht einen Fachanwaltstitel, wenn der Anwalt in einem Rechtsgebiet besondere theoretische und praktische Kenntnisse in dem jeweiligen Fachgebiet nachweist. Außerdem muss der Anwalt mindestens innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen gewesen sein. Die Anforderungen zum Führen des Titels Fachanwalt unterscheiden sich je nach Rechtsgebiet und sind in der Fachanwaltsordnung geregelt. Es gibt zurzeit 24 Rechtsgebiete in denen Fachanwaltstitel erlangt werden können. Ein Anwalt darf zeitgleich maximal drei Fachanwaltstitel führen. Fachanwälte sind verpflichtet sich jährlich im jeweiligen Fachgebiet mindestens 15 Stunden pro Jahr fortzubilden und die Fortbildungen gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen, ansonsten wird der Fachanwaltstitel aberkannt.