Kontakt
Wie finden Sie heraus, ob ich Ihre Rechtsanwältin für Familienrecht in der Nähe sein soll?
Das können Sie nur, indem Sie mich persönlich kennenlernen. Dadurch bekommen Sie ein Gefühl dafür, ob Sie sich bei mir als Rechtanwältin für Familienrecht in der Nähe gut aufgehoben fühlen. Zwischen Rechtsanwalt und Mandant muss ein Vertrauensverhältnis bestehen, ansonsten ist die Zusammenarbeit für beide Seiten nicht zufriedenstellend. Deshalb lade ich Sie dazu ein sich ein persönliches Bild von mir als Rechtsanwältin für Familienrecht zu machen.

Wie kommt der erste Kontakt zu Ihrer Anwältin im Erbrecht in der Nähe zustande?
Sie können gerne telefonisch unter 0541 / 350 260 in meinem Büro einen ersten persönlichen Besprechungstermin vereinbaren. Gerne können Sie Sie auch direkt online einen Termin bei mir als Ihre Anwältin im Erbrecht in der Nähe buchen.
Wie sollten Sie sich auf Ihren ersten Termin bei Ihrer Anwältin im Steuerrecht in der Nähe vorbereiten?
Für den ersten Termin ist es wünschenswert, dass Sie sämtliche Unterlagen, die für Ihren Fall relevant sind mitbringen. Wenn Sie die Möglichkeit haben mir die Unterlagen über das Kontaktformular oder per E-Mail zukommen zu lassen, dann kann ich mir bereits vor dem ersten Gespräch einen Überblick verschaffen und besser auf Ihr Anliegen eingehen. Für mich als Anwältin im Steuerrecht in der Nähe sind die relevanten Unterlagen von großer Bedeutung, denn ohne diese Unterlagen, kann ich Ihnen nur eine erste Einschätzung unter Vorbehalt geben.
Was ist eine Erstberatung?
Im Rahmen der Erstberatung verschaffe ich als Anwältin mir einen ersten Überblick über den von Ihnen geschilderten Lebenssachverhalt und die damit verbundene rechtliche Situation. Dies ist sehr wichtig, damit ich Sie über Handlungsoptionen und Risiken aufklären kann. Eine Erstberatung soll Ihnen eine grundlegende Orientierungshilfe geben. Der Bundesgerichtshof hat in seiner Rechtsprechung die Erstberatung als „pauschale, überschlägige Einstiegsberatung“ beschrieben. Es kann vorkommen, dass ich im Rahmen der Erstberatung keine vollständige rechtliche Beurteilung vornehmen kann, weil ich zu Ihrem konkreten rechtlichen Problem erst einmal recherchieren muss.
Was kostet eine Erstberatung und eine weitergehende Beratung?

Es gibt einige Kollegen, die eine kostenlose Erstberatung anbieten. Ich gehöre nicht dazu und ich erkläre Ihnen gerne auch warum ich in der Regel keine kostenlose Erstberatung anbiete. Wenn ich einem Mandanten oder einer Mandantin eine rechtliche Auskunft oder einen Rat erteile, dann hafte ich auch für meine Empfehlungen und Ratschläge. Die Beratung meiner Mandantinnen und Mandanten ist eine typische anwaltliche Leistung und nimmt auch eine gewisse Zeit in Anspruch, in der ich nicht andere Mandate bearbeiten kann. Wenn ich Erstberatungen kostenlos anbieten würde, dann müsste ich die Beratungszeit begrenzen. Allerdings möchte auch um Ihretwillen die Beratungszeit bei komplexen Sachverhalten nicht begrenzen, denn unter Zeitdruck ist meiner Meinung nach keine vernünftige Erstberatung durchzuführen.
Die Kosten eines ersten Beratungsgespräches bei mir betragen in der Regel 95 € brutto. Im Einzelfall können sich die Kosten erhöhen oder reduzieren. Dies richtet sich nach der Dauer des Gesprächs, dem Umfang der rechtlichen Fragen oder wirtschaftlich oder persönlich Bedeutung der Sache.
Sollte bei Ihnen die Bewilligung von Beratungshilfe in Betracht kommen, können Sie beim Amtsgericht an Ihrem Wohnsitz einen Beratungshilfeschein beantragen.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, die Ihre Rechtsfrage abdeckt oder haben Sie sogar schon eine Zusage Ihrer Versicherung? Teilen Sie dies bitte bei der Vereinbarung eines Besprechungstermins mit.
Im ersten Gespräch werde ich mit Ihnen gerne die weiteren Kosten, die über eine Erstberatung hinausgehen, oder die Möglichkeit einer Vergütungsvereinbarung besprechen.